Servicepauschale

Die Servicepauschale ist eine meist jährlich eingehobene Gebühr. Die Abbuchung erfolgt im Vorhinein, doch nicht alle Anbieter heben sie ein. Sie wird nur bei Vertragstarifen, üblicherweise nicht aber bei Wertkartentarifen verrechnet.

Du suchst einen Tarif ohne Servicepauschale? Hier in unserem Tarifvergleich kannst du unter Zusatzkosten alle Tarife mit Servicepauschale ausschließen.

Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt und anderen Beträgen zu zahlen ist. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro aus. Ebenso wie die Höhe variiert auch die Bezeichnung für die Servicepauschale stark: Übliche Namen sind „SIM-Pauschale“, „jährliches Entgelt“ oder „Servicepauschale“. Ihr Nutzen ist nicht immer völlig klar.

Netzbetreiber verlangten zumeist eine Grundgebühr, während MVNOs sie eher nicht verlangen. Ob dein Anbieter sie von dir verlangt, findest du in den AGB und Entgeltbestimmungen. Eingeführt wurde die Pauschale 2011 von A1 Telekom, zum Teil zogen andere Betreiber recht bald nach.

In unserem Tarifvergleich rechnen wir alle Gebühren, so auch die Servicepauschale, zum Effektivpreis zusammen. Aufgeschlüsselt findest alle Kosten, Rabatte und Boni in jedem Tarif unter „Details“.

Anbieter mit Servicepauschale

Anbieter Kosten in Euro
MTEL Internettarife12

Nicht alle

Nicht alle Anbieter verrechnen eine Servicepauschale. Die meisten Diskonter haben nie eine solche Gebühr eingehoben. Mittlerweile sind auch die Netzanbieter A1, Magenta und Drei wieder davon abgekommen.

Keine Änderung aus heiterem Himmel

Sollte dein Anbieter plötzlich eine Servicepauschale einführen, obwohl die AGB oder Entgeltbestimmungen deines Tarifs keine nennen, hast du das Recht auf eine Außerordentliche Kündigung. Dein Anbieter darf deinen Vertrag nicht einfach für dich verschlechtern.

Zudem muss dich dein Anbieter über die geplante Änderung informieren, und zwar schriftlich und mindestens einen Monat bevor der Tarif erhöht wird. Beachte bitte, dass dein Recht auf eine außerordentliche Kündigung zeitlich befristet ist. Wenn du diese Frist nicht nutzt, läuft deine Bindung weiter.

Jährliche Abbuchung

Üblicherweise wird die Servicepauschale jährlich berechnet, nur selten erfolgt sie monatlich.

Die jährliche Abbuchung erfolgt im Vorhinein, bei einer Kündigung bekommst du sie anteilig zurück. Das heißt, wenn deine Servicepauschale im Jänner abgerechnet wird, du aber deinen Vertrag per September kündigst, bekommst du für Oktober, November und Dezember einen Teil der bereits verrechneten Pauschale zurück.

Kritik und Nutzen

Die Anbieter, die eine Servicepauschale einheben, rechtfertigen sie meist mit dem Verwaltungsaufwand, dem Freischalten der SIM-Karte oder dem Netzausbau. Je nach Anbieter sind dadurch auch Zusatzservice wie zum Beispiel Ersatz-SIM-Karte bei Diebstahl, die Änderung des Kundenkennworts oder ähnliches abgedeckt.

Kritiker bezeichnen die Servicepauschale als eine Form der versteckten Preiserhöhung, da die Rechtfertigung, auf welcher Grundlage diese Gebühr eingehoben wird, auf den ersten Blick nicht wirklich einleuchten will. Auch die Regulierungsbehörde RTR bedauert diese Entwicklung, da die Tarifmodelle auf Grund solcher Zusatzgebühren immer komplexer werden und die Preistransparenz darunter leidet.

Gewinn für Mobilfunker

Für den Gewinn der Anbieter spielt die Servicepauschale eine nicht zu vernachlässigende Rolle. So machen zum Beispiel 30 Euro Servicepauschale, aufgeteilt auf 12 Monate, eine zusätzliche Belastung von rund 2,50 Euro im Monat aus. Bei Mobilfunkbetreibern mit beispielsweise einer Million Handykunden entsteht somit ein zusätzlicher Monatsumsatz von etwa 2,5 Millionen Euro.

Gleichzeitig muss der Anbieter durch das Erhöhen der Zusatzpauschalen nicht auch das Roamingkontingent für das Datenvolumen in der EU erhöhen. Dieses wird ausschließlich in einem Verhältnis zur monatlichen Grundgebühr berechnet. Eine Erhöhung von Zusatzentgelten erspart es dem Anbieter, mehr GB in der EU freizugeben. Mehr Infos in unserem Ratgeber Roaming – Kosten verständlich erklärt.

Entfall der Servicepauschale

2023 beschloss Magenta die Servicepauschale in der Höhe von 33 Euro wieder zu streichen. Seit dem 6.11.23 wird diese bei Neukunden nicht mehr verrechnet. Bei Bestandskunden kann diese aber weiter bestehen bleiben. 2024 zog Drei nach und strich ab dem 15.02.24 die Servicepauschale in der Höhe von 27 Euro. Mit dem 21.02.2024 fiel auch bei A1 das jährliche Entgelt von 34,90 Euro.

( Zuletzt aktualisiert: 15.05.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 04.03.2020 )

Jetzt Handytarife finden!



Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Servicepauschale

Die Installationsgebühr wird einmalig dafür verrechnet, wenn der Techniker vorbeikommt und Dein Festnetzinternet oder Kabelfernsehen anschließt. Die Servicepauschale ist ein Betrag, der einmal jährlich verrechnet wird und eine Reihe von Services wie Netzausbau oder SIM-Kartenaustausch abdeckt. Die Aktivierungskosten sind eine einmalige Gebühr, die für die Freischaltung in Rechnung gestellt wird.


Meist wird diese Gebühr mit dem Verwaltungsaufwand gerechtfertigt, dem Freischalten der SIM-Karte oder dem Netzausbau. Je nach Anbieter sind dadurch auch Zusatzservice wie zum Beispiel Ersatz-SIM-Karte bei Diebstahl, die Änderung des Kundenkennworts oder ähnliches abgedeckt. Kritiker bezeichnen es als eine Form der versteckten Preiserhöhung, da die Rechtfertigung auf welcher Grundlage diese Gebühr eingehoben wird, auf den ersten Blick nicht recht einleuchten will.


Die Servicepauschale wird zumeist jährlich im Vorhinein verrechnet. Bei einer Kündigung bekommst Du sie anteilig zurück.


Nein, es gibt auch Anbieter die keine Servicepauschale einheben. Gerade Mobilfunk-Discounter verzichten zumeist darauf.